Hautkrebs-Screening

Seit 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“.

Im Hautkrebs-Screening wird gezielt nach den drei Hautkrebserkrankungen Basalzellkrebs, spinozelluläres Karzinom und malignes Melanom gesucht.

Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Krebserkrankung erfolgt vom Hausarzt die Weiterüberweisung zu Hautarzt, der nochmals die gleiche Untersuchung vornimmt und entsprechend weiterbehandelt. Bei Nichtvorliegen eines Krankheitsverdachtes erfolgt noch eine kurze Beratung hinsichtlich hautkrebsvorbeugender Handlungsweisen (Sonnenschutz, Meiden von Solarien u.a.).

Rund 140 000mal wird Hautkrebs allein in Deutschland jährlich diagnostiziert. Und die Zahl steigt jedes Jahr um 7 bis 10 Prozent.

Wird der Hautkrebs früh erkannt, ist er zum Glück gut behandelbar.